In der ersten Hälfte des 1. Jh. n. Chr. erbaut, haben diese beiden unabhängigen Grabmäler, ursprünglich mit dem Eingang nach Norden (A), denselben Grundriss. Beide zeichneten sich durch ein unabgedecktes Vestibulum (B) und eine überdachte Grabkammer (C) mit Nischen für Aschenurnen entlang der Wände aus. Auf den terrassenförmigen Dächern, die über eine Treppe erreichbar waren, konnten Leichenschmäuse abgehalten werden. In einem Raum zwischen den beiden Grabmälern befand sich das Ustrinum (D), ein Bereich, in dem die Körper der Toten verbrannt wurden; im 2. Jh. n. Chr. wurde dieser Raum von einem Bestattungsgrab eingenommen.